(Stand: Juni 2013)
Mit der Anmeldung (Buchung), die mündlich, schriftlich, per Telefax oder Email erfolgen kann, bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage dieser Bedingungen, der Ausschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden vorliegen, verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung des Veranstalters an den Kunden, bzw. den Vermittler oder Gruppenauftraggeber zustande, die bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt wird.
Die Buchung erfolgt durch den Besteller auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen einsteht, sofern er dies durch gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat. Mit der Unterschrift erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an, soweit diese dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt wurden. Bei Onlinebuchungen erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch setzen des entsprechenden Häkchens an.
Mit Vertragsschluss ist die Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Bezahlung erfolgt per Vorauskasse nach Rechnungslegung (Überweisung). Bei einer persönlichen Buchung in unserem Servicebereich kann bar oder per EC Karte bezahlt werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir bei Zahlungsverzug Ihrer Rechnung (Überweisung) zur Berechnung von Mahngebühren berechtigt sind. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Preises in Verzug, behält sich der Veranstalter vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall kann der Kunde mit Rücktrittskosten entsprechend des § 4 belastet werden.
Werden nach Auftragsbestätigung auf Wunsch des Kunden Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ziels, des Antritts oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchungen), wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € in Rechnung gestellt.
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Tour zurücktreten. Maßgeblich hierfür ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der Kunde zurück bzw. wird die Tour durch den Kunden nicht angetreten, so kann der Veranstalter Ersatz für seine Aufwendungen verlangen Rücktritt von 60 bis 20 Tage vor Antritt 30 % des Preises, Rücktritt von 19 bis 8 Tage vor Antritt 60 % des Preises, Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor Antritt 80 % des Preises Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Antritt bzw. Nichterscheinen 100 % des Preises.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass dem Veranstalter tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
Der Veranstalter behält sich vor, die gebuchte Tour wegen höherer Gewalt (sehr schlechte Wetterverhältnisse oder Wettervorhersagen, die eine potenzielle Gefährdung darstellen, unvorhergesehene Sicherheitsmängel an Besichtigungsobjekten etc.) auch kurzfristig abzusagen. Er wird in diesem Fall die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung anbieten.
Sollte ein passender Alternativtermin nicht gefunden werden, erstattet der Veranstalter unverzüglich den bereits gezahlten Preis an den Teilnehmer / die Gruppe zurück.
Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Tourenpreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Teilnehmers durch den Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder
b) der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Bei Fahrten in den aktiven Tagebau ist ein Merkblatt zu den Verhaltensregeln im Tagebau Welzow-Süd zu unterschreiben. Mit der Unterschrift stimmt der Kunde den Verhaltensrichtlinien im Tagebau Welzow-Süd zu. Sollte der Kunde das Merkblatt nicht unterschreiben, kann er nach vorherigem Hinweis von der Tour ausgeschlossen werden. Einen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Tourenpreises hat dieser Teilnehmer dann nicht. Den Weisungen des Gästeführers ist Folge zu leisten.
Das Tourenprogramm des Bergbautourismus führt teilweise in fremdes Betriebsgelände, das den Regeln des Bergrechts unterliegt. Hier sind festes, geschlossenes Schuhwerk sowie den Witterungsbedingungen angepasste Bekleidung zwingend vorgeschrieben. Den Anweisungen der Gästeführer des Bergbautourismus- Vereins ist unbedingt Folge zu leisten. Die tatsächliche Gruppengröße darf die angemeldete und gebuchte Gruppengröße nicht überschreiten. Der Konsum von Alkohol ist vor und während des Betretens des fremden Betriebsgeländes nicht gestattet. Mängel oder Störungen während des Tourenprogramms sind dem Gästeführer sofort mitzuteilen. Kommt der Touren-Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu. Gästeführer sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Die Touren-Teilnehmer sind gehalten 15 min. vor Tourenstart am Startpunkt einzutreffen.
Die Preise gelten gemäß dem vorliegenden Angebot.
Bei Veranstaltungen mit Partnern gelten deren jeweilige allgemeine Geschäftsbedingungen, sofern diese wirksam dem Vertrag zugrunde gelegt wurden.
Für fremdsprachige Führungen erheben wir einen pauschalen Aufschlag von 50,00 € pro Stunde.
Hinsichtlich der Mannschaftstransportwagentour gilt Folgendes: Mindestalter 10 Jahre, Mindestteilnehmer 11 Personen, soweit nichts anderes vereinbart. Bei ermäßigten Gruppentouren: Mindestteilnehmerzahl 15 Personen, soweit nichts anderes vereinbart.
Ermäßigung gibt es für: Schüler, Studenten und Schwerbehinderte. Für Schwerbehinderte gelten auf Wanderungen und Touren mit dem Mannschaftstransportwagen bei Vorlage des Behindertenausweises (ab 50% Schwerbehinderung) ermäßigte Preise. Für eine notwendige Begleitperson werden keine Kosten berechnet. Quadabenteuer: Nur mit gültigem PKW Führerschein.
Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter- ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Führung. Schweben zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Teilnehmer oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
Die mit dem Veranstalter geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Gast und dem Veranstalter anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Veranstalter: Bergbautourismus-Verein „Stadt Welzow“ e.V.
Name: Viola Kulke, Marcel Schroeder
Adresse:
excursio Besucherzentrum
Heinrich-Heine-Straße 2
03119 Welzow
Telefon: 035751 275050
Bergbautourismus-Verein „Stadt Welzow“ e.V.
Heinrich-Heine-Straße 2
03119 Welzow
touren@bergbautourismus.de
10:00 | Führung – Kraftwerk Schwarze Pumpe |
10:00 | Kohle, Sand und Bergmannshand (Schnuppertour) |
13:00 | Kohle, Sand und Bergmannshand inklusive Bergmannsimbiss |
11:30 | Kohle, Sand und Bergmannshand |
13:00 | Erlebnis Bergbau - Tagebauimpressionen zur Winterzeit (ab Gut Geisendorf) inklusive Stolle und Glühwein |
November 2024 | ||||||
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